21 - Strafrecht BT I [ID:2678]
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Dieser Audiobeitrag wird von der Universität Erlangen-Nürnberg präsentiert.

Heute und nächste Woche möchte ich noch mal ein paar Fälle, Falausschnitte mit Ihnen kurz anbesprechen.

Ja, kurz anbesprechen, deswegen weil die Sachen wirklich zu umfangreich sind, um sie detailliert zu machen,

sondern es wieder nur darum geht, Ihnen das nochmals ein bisschen anhand von Fällen in Erinnerung zurückzurufen

und Ihnen aufzuzeigen, in welcher Komplexität, in welchen Konstellationen kommen die Dinge,

die wir in diesem Semester besprochen haben, denn beispielsweise exemplarisch im Staatsexamen dran,

deswegen Ausschnitte aus Staatsexamensklausuren.

Sie haben jetzt diesmal fünf Ausschnitte aus Staatsexamensklausuren, die sind nicht alle zu besprechen heute,

sondern das sind die Fälle für diese Woche und die kommende Woche.

Ich habe sie deswegen zusammengezogen, weil wir hier eben zwischen diesen verschiedenen Straftaten

gegenüber individuellen Rechtsgüter teilweise in den einzelnen Klausuren Überschneidungen haben.

Teils ist es so, dass die Klausuren sehr deutlich auf bestimmte Schwerpunkte zugeschnitten sind,

teils ist es so, dass sie umfangreich sind und verschiedene Bereiche so ein bisschen mischen gewissermaßen.

Es wird genau wie zu den Lösungen aus der letzten oder zu dem Fall aus der letzten Woche wieder umfangreiche Lösungen geben.

Es hatte, glaube ich, mit diesen Falllösungen aus der letzten Woche am Anfang irgendwie ein Downloadproblem gegeben,

weil wir irgendeinen Umlaut nicht aufgelöst haben, aber inzwischen müsste das beseitigt sein.

Das heißt, wer die Lösungen von der letzten Woche noch nicht abrufen konnte,

mittlerweile müsste es technisch jedenfalls funktionieren.

Bevor wir damit beginnen, noch ein kurzer Hinweis oder kurze inhaltliche Einführung.

Für heute steht eigentlich auf dem Programm Urkundsdelikte und Aussagedelikte.

Wenn Sie die Sachverhalte durchlesen bzw. wenn wir sie nachher gemeinsam durchsprechen,

dann werden Sie feststellen, dass die Aussagedelikte trotzdem hier überhaupt nicht vorkommen.

Woran liegt das? Ich habe in den Examinsklausuren der letzten Jahre auch weit zurück

eigentlich keinen geeigneten Fall zu den Aussagedelikten gefunden.

Das könnte natürlich jetzt zu der Annahme verleiten, Herr Aussagedelikte,

kommen im Staatsexamen ohnehin nicht dran, aber auf der anderen Seite können Sie sich leicht vorstellen,

dass es im Staatsexamen in jedem Termin nur eine Strafrechtsklausur gibt,

dann kann es manchmal doch ein paar Jahre dauern, bis irgendeine bestimmte Materie wieder drankommt,

zumal eben dann doch andere Sachen natürlich häufiger kommen, sagen wir mal,

AT-Fragen, Diebstahl, Raub, Tötungsdelikte usw.

Ich würde mich also nicht darauf verlassen, an Ihrer Stelle,

dass Aussagedelikte überhaupt nie im Staatsexamen rankommen.

Vielleicht als reine Klausur tatsächlich ein bisschen zu exotisch, aber Aussagedelikte sind natürlich,

das kann man sich gleich vorstellen, etwas, was man relativ gut mit anderen Klausuren kombinieren kann,

um diese Fälle ein bisschen, ich nenne das mal so, zu verlängern.

Warum? Weil man im Grunde genommen das, was man materiell rechtlich vorne angesprochen hat,

einfach dann in eine Gerichtsverhandlung transponieren kann

und dann sagen kann, da ist es dann irgendwie zu einer falschen Aussage gekommen.

Vor diesem Hintergrund ist es vielleicht trotzdem ganz sinnreich,

wenn man sich noch mal kurz zumindest in Erinnerung ruft,

was gibt es überhaupt bei den Aussagedelikten, ohne dass wir jetzt in die Details gehen,

aber einfach nur, dass Sie durchaus auch gerne mit Hilfe des Gesetzes,

dass wir noch mal versuchen zu wiederholen, welche Vorschriften,

welche Arten von Regelungen haben wir denn eigentlich bei den Aussagedelikten?

Was können wir da unterscheiden? Da haben wir zunächst mal die verschiedenen Formen

der vorsätzlichen Falschaussage, die es so geben kann.

Welche sind das und wo sind die geregelt?

153, fortfolgende, genau das sind die Delikte, um die es geht.

Und jetzt die vorsätzlichen Aussagedelikte, das sind welche?

Die falsche uneidliche Aussage der Main-Eid und dann die falsche Erklärung an Eides statt.

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:17:01 Min

Aufnahmedatum

2013-01-15

Hochgeladen am

2013-01-15 15:28:25

Sprache

de-DE

Die Vorlesung Strafrecht BT I behandelt aus dem Besonderen Teil sämtliche Delikte mit Ausnahme der Vermögensdelikte (welche Stoff der Vorlesung BT II sind). Damit sind herausragend prüfungsrelevante Gegenstände (etwa die Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) mit solchen vereint, die in Ausbildung und Prüfung eine tendenziell untergeordnete Rolle spielen, im Staatsexamen aber dennoch nicht vollständig vernachlässigt werden dürfen. Eine "mittlere" Rolle nehmen etwa die Aussage, die Straßenverkehrs- oder die Brandstiftungsdelikte ein. In der Veranstaltung wird dem durch eine unterschiedlich detaillierte Behandlung der einzelnen Materien Rechnung getragen. Es ist geplant, in der ersten (guten) Vorlesungshälfte die Grundstrukturen des gesamten Vorlesungsstoffs abzuschließen. In der zweiten Hälfte des Semesters sollen dann wichtige Einzelfragen schwerpunktmäßig und anhand von Fällen vertieft werden, um den Stoff insgesamt nicht nur abstrakt, sondern auch anwendungsbezogen einzuüben.

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